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  • AutorenbildDipl. oec. Traute Kaufmann

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO): "Die Menschen sollten weltweit mehr Insekten essen"

Aktualisiert: 8. Juni

07. Juni 2023 von Traute Kaufmann


Das Bundeszentrum für Ernährung (BZE) informiert: "Die Menschen sollten weltweit mehr Insekten essen". Mit dieser Idee setzte die Welternährungsorganisation FAO im Jahr 2013 eine öffentliche Diskussion in Gang, die mittlerweile im Alltag der Gesellschaft angekommen ist" (1).


Bisher blieb die Verwendung von Insektenzutaten als Lebensmittelzusatzstoff vom Verbraucher weitgehend unbemerkt

Insekten in Lebensmitteln

Bereits seit 2012 ist das Sekret, welches die weibliche Lackschildlaus zum Schutz ihrer Eier absondert, als Lebensmittelzusatzstoff in der EU erlaubt. Bisher vom Verbraucher weitgehend unbemerkt, bringt das sogenannte Karmin (oder Cochenille, auch als E120 getarnt) u.a. Kinder Schokobons, Schoko Rosinen von Kaufland, Pure White-Kaugummi von Mentos oder auch manche Obstsorte zum Glänzen. Die Allergologin

Dr. med. Susanne Meinrenken informiert auf www.Mein-Allergie-Portal.com darüber, dass Karmin zu den Insekten-Allergenen gehört, welche am häufigsten zu einer Allergie führen (2). Wen das noch nicht beunruhigt, der kommt spätestens nach dem Lesen der folgenden Informationen ins Nachdenken.


Welche Insekten sind nun als (neue) Lebensmittel deklariert?

Während in der Vergangenheit die Verwendung von Insekten in Lebensmitteln aufgrund der gesundheitlichen Bedenken in der EU gar nicht zugelassen war, fielen 2021 die Schranken: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurden mit der Novel Food Verordnung


  • Mehlkäfer und

  • Wanderheuschrecke als sog. neue Lebensmittel zugelassen und dürfen somit in Mehl, Kuchen, Cerealien, Chips, Pasta, ja selbst in veganen Milch- und Fleischersatzprodukten u.v.m. beigemischt werden. Mit Beginn des Jahres 2023 folgten nun


  • die Hausgrille (3) und

  • der Buffalowurm resp. die Larve des Getreideschimmelkäfers (4)


als Insekten in Lebensmitteln, was diesmal nicht an den Verbrauchern vorbei gegangen ist und bei vielen Bürgern Ekel und Empörung ausgelöst hat.


Die Verbraucherschützer und öffentlich-rechtlichen Medien waren bis vor Kurzem noch skeptisch

Bis zum Erscheinen dieses Blogs schrieben die deutschen Verbraucherzentralen noch über den Verzehr von Insekten: "Bei Allergien gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen" (5). Sie gaben zu Bedenken, dass die Reaktion des menschlichen Organismus auf die Zuführung von Ungeziefer noch viel zu wenig erforscht ist und warnten vor schweren Kreuzreaktionen. Sie beriefen sich dabei u.a. auf internationale Studien (6, 7). So hieß es im Oktober 2020 noch: "Insekten besitzen auf der Körperoberfläche, den Mundwerkzeugen, aber vor allem im Darm zahlreiche Mikroorganismen. Insgesamt liegt der Anteil der mikrobiellen Biomasse, darunter auch krankmachende Keime, am gesamten Insektenkörper je nach Insektenart bei ein bis zehn Prozent. Da eine Darmentfernung bei den meisten Insekten nicht möglich ist, muss von einer hohen Keimbelastung ausgegangen werden" (8).


Auch öffentlich-rechtliche Medien wie u.a. der Deutschlandfunk haben noch vor wenigen Jahren ernste Gründe erläutert, warum Insekten in Lebensmitteln nicht erlaubt sind. So wurde argumentiert, dass

  • die verwendeten Larven der Insekten sehr fettreich sind und sich in diesen Fettkörpern wiederum Schadstoffe wie Cadmium sammelt, welches zu Nieren- oder Knochenschäden führen kann,

  • Insekten allergene Strukturen beinhalten, welche Allergien bis hin zu einem anaphylaktischen Schock auslösen können,

  • sich bei der Zucht von Insekten bzw. deren Maden Bakterien, Parasiten und andere Erreger im Darm der Tiere ansammeln, die dann mit den Insekten mitverarbeitet werden (9).


Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schrieb unlängst, dass zwar Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung und Keimreduktion für die bisher zugelassenen Insekten vorgeschrieben sind. Das gilt jedoch nur für die nach dem 1. Januar 2018 eingeführten Insekten, nicht jedoch für Insekten, die bereits vor 2018 in der EU im Verkehr waren: "Für diese Insekten gilt eine Übergangsregelung (VO (EU) 2015/2283, Art. 35 Abs. 2). Wenn ein Antrag auf Zulassung vorliegt, dürfen sie demnach weiterhin verkauft werden, bis über die Zulassung endgültig entschieden ist" (10). Aufgrund dieser Übergangsregelung gelangen momentan Insektenprodukte auf den Markt, deren Keimabtötung und Allergenkennzeichnung nicht der Novel-Food Verordnung entsprechen (ebenda). Die Verbraucherzentrale führt weiter denkbare Risiken aus:

  • Die Übertragung von Zoonosen, also Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen und vice versa übertragen werden können.

  • Der Einsatz von Arzneimitteln wie Antibiotika, Hormone oder andere Chemikalien.

  • Fehlende Hygienevorgaben für Speiseinsekten.

  • Fehlende eindeutige Vorschriften zur Identitätskennzeichnung für insektenproduzierende und -verarbeitende Betriebe.


EU-Kommission: Wie sicher ist der Verzehr von Insektenmehl und Insektenfett?

Die EU-Kommission sah sich im Januar 2023 veranlasst, in einem Statement via Twitter auf die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zu verweisen, welche in verschiedenen Studien festgestellt habe "[...] dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind" (11).


Wissenschaftlicher Hintergrund der Einschätzung der EU-Kommission

Am 17. Juli 2018 beauftragte die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (ESFA) mit der Bewertung von Larven des Getreideschimmelkäfers Alphitobius diaperinus in gefrorener und gefriergetrockneter Form als neuartiges Lebensmittel (12, Art. 5). In ihrem daraufhin 2022 vorgelegten Gutachten fassten die Experten der ESFA zusammen: „Das Gremium ist der Ansicht, dass der Verzehr der NF eine primäre Sensibilisierung und allergische Reaktionen auf kleinere Mehlwurmproteine auslösen und bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann. Außerdem können Allergene aus dem Futter in die NF gelangen. Abgesehen von der Allergenität kommt das Gremium zu dem Schluss, dass die NF bei den vorgeschlagenen Verwendungszwecken und Verwendungsmengen sicher ist“ (13 - übersetzt aus dem Englischen). Gleichzeitig empfiehlt die ESFA, die Allergenität von Larven des Alphitobius diaperinus weiter zu erforschen (ebenda). Dabei stützt die ESFA ihre Forschungsergebnisse auf die Studien, die der Antragsteller auf Inverkehrbringen - das Unternehmen Ynsect NL B.V., ehemals Proti-Farm Holding NV, - der EU-Kommission zuvor selbst vorgelegt hatte. Entsprechend erklärt die EU-Kommission zu den Ergebnissen der ESFA: „In ihrem wissenschaftlichen Gutachten erklärte die Behörde [Anmrkg.: gemeint ist die ESFA], dass sich ihre Schlussfolgerung zur Sicherheit des neuartigen Lebensmittels auf die vom Antragsteller vorgelegten Analysedaten zur Zusammensetzung des neuartigen Lebensmittels, die Studien zur Stabilität des neuartigen Lebensmittels, die In-vitro-Studie zur Proteinverdaulichkeit und die 90-tägige Studie zur subchronischen Toxizität stützt, ohne die sie keine Bewertung des neuartigen Lebensmittels hätte vornehmen und ihre Schlussfolgerung nicht hätte ziehen können“ (12, Art. 12).


Ungeziefer als neue Esskultur birgt ein Risiko

Vor diesem Hintergrund ist der einzelne Verbraucher gut beraten, den Empfehlungen der Institutionen nicht bedenkenlos zu folgen, sondern gut zu überlegen, ob er diese "neuen Lebensmittel" in seine Esskultur übernehmen will. Wer keine Beimischungen von Insektenmehl in seinen gewohnten Lebensmitteln haben will sollte eigenverantwortlich überprüfen, ob den bevorzugten Nahrungsmitteln Insektenpulver, Insektenfett oder Insektenpaste vom Getreideschimmelkäfer, Mehlkäferlarven und Co. beigemengt ist.


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Quellen:

(1) Bundeszentrum für Ernährung (o.D.). Essbare Insekten. Vom Exoten auf dem Weg zur alltägichen Kost. Abgerufen von https://www.bzfe.de/lebensmittel/trendlebensmittel/insekten/ am 07.06.2023.

(2) Meinrenken, S. (03.02.2023) : Insekten als Lebensmittel : Ein Risiko für Allergiker? Abgerufen von https://www.mein-allergie-portal.com/redaktionsteam/autoren/3553-dr-med-susanne-meinrenken.html am 07.06.2023

(3) Amtsblatt der Eruopäischen Union. Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 vom 03.01.2023. Abgerufen von EU-Verordng 2023-5-CELEX_32023R0005_DE_TXT.pdf am 07.06.2023.

(4) EUR-Lex (2023). Durchführungsverordnung (EU) 2023/58 der Kommission vom 5. Januar 2023. Abgerufen von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2023%3A005%3AFULL&uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.005.01.0010.01.DEU am 07.06.2023.

(5) Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (06.10.2022). Insekten essen? Abgerufen von https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/lebensmittel/insekten-essen-52297 am 07.06.2023

(6) Douglas, A.E. (2015). Multiorganismal insects: Diversity and function of resident microorganisms. The Annual Review of Entomology 2015; 60: 17-34.

(7) Garofalo C., Milanovic´ V., Cardinali F., Aquilanti L., Clementi F., Osimani A. (2019): Current knowledge on the microbiota of edible insects intended for human consumption: A stateof-the-art review. Food Research International 2019; 125: 108527

(8) Verbraucherzentrale Bayern e.V. - federführend (10/2020). Insekten essen. Abgerufen von https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/2020-10/Marktcheck-Speiseinsekten-2020.pdf am 07.06.2023.

(9) Dlf Nova (24.05.2016): Insekten als Nahrung in Deutschland nicht erlaubt.

(10) Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. (13.03.2024). Insekten essen: Eine Alternative zu herkömmlichem Fleisch? Abgerufen von https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/lebensmittel/auswaehlen-zubereiten-aufbewahren/insekten-essen-eine-alternative-zu-herkoemmlichem-fleisch-33101 am 07.06.2023.

(11) EU-Kommission - Vertretung Deutschland (18.01.2023), Twitter.

(12) Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer). Durchführungsverordnung der (EU) 2023/58 der Kommission vom 5. Januar 2023. Abgerufen von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2023%3A005%3AFULL&uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.005.01.0010.01.DEU am 07. 06.2023.

(13) ESFA. Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lessermealworm (Alphitobius diaperinus larva) as a Novel foodpursuant to Regulation (EU) 2015/2283. ESFA Journal Vol. 20, Issue 7 July 2022 e07325. Abgerufen von https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2022.7325 am 05.09.24. 


Bildnachweis:

Grille auf Teller: Lizenziert von Berit Kessler.adobe.stock.

2 commentaires

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ixamretsum
07 juin 2023

Früher sagte man dazu Ungeziefer, wenn das in den Vorräten gefunden wurde, hat man das Mehl weggeschüttet. Heute will uns Brüssel dazu bringen, das zu essen. Da kommt nichts Gutes bei raus. Irgendwie haben wir diese Leute da in Brüssel nicht im Griff, die uns aber anscheinend umso besser...😏

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maximilianeerdmann
07 juin 2023

Die Peta warnt ja bereits vor Zoonosen und Parasiten, wenn diese irre Absicht durchkommt, Ungeziefer in das Essen zu mischen. Bedenklich finde ich, dass viele Menschen sich auf das Argument berufen, dass Insekten Protein enthalten, deshalb doch gesund wären und sie das Downsizing ihrer Nahrungsmittel einfach so hinnehmen, im wahrsten Sonne des Wortes "schlucken". Hier muss viel mehr Aufklärung statt finden, es geht doch bei dieser abstrusen Verordnung der EU wieder nur um das Geld. Vielleicht könnten Sie dazu einmal in einem nächsten Blog schreiben?

MfG

M.E.

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