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Ab dem 10. 02.2025: UV-behandeltes Mehlwurmpulver in Lebensmitteln als Vitamin D3-Supplement

Autorenbild: Dipl. oec. Traute KaufmannDipl. oec. Traute Kaufmann

Aktualisiert: 5. Feb.

Bis zu 4% eines neuartigen UV-behandelten Mehlwurmpulvers darf in Brot, Kuchen, Erzeugnissen aus Teigwaren, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotten enthalten sein. Das französische Biotechnologieunternehmen Nutriearth erhält für die kommenden 5 Jahre mit dem exklusiven Vermarktungsrecht die Monopolstellung.

Im Schatten des EU-Green-Deals nehmen die Geschäftsmodelle biotechnologischer Unternehmen immer mehr an Fahrt auf. Mit ihren sogenannten "neuartigen Lebensmitteln" wollen sie das Geschäftsmodell der traditionellen Nahrungsmittel verdrängen. Trotz Aussetzung der sogenannten "Pflichtbrache" in 2024 spielen ihnen die in Europa verordneten Stillegungen von Agrarflächen oder die Düngemittelverordnung dabei in die Hände (1).


Das Unternehmen Nutriearth hat bei der Suche nach lukrativen Geschäftsmöglichkeiten besonderen Ideenreichtum bewiesen, indem es das bereits in der Nahrungsmittelindustrie verwendete Ungeziefermehl durch UV-Licht mit Vitamin D3 anreichert. Damit setzt es sich von den Mitbewerbern am Markt ab. Die Listung auf die Novel Food-Verordnung hat das Ungezieferpulver bereits geschafft: Am 10. Februar tritt die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission" (2) in Kraft. Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In Artikel 3 heißt es wörtlich: "Der Antragsteller beantragte die Genehmigung der Verwendung von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor in Brot und Brötchen, Kuchen, Erzeugnissen aus Teigwaren, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotten, die für die allgemeine Bevölkerung bestimmt sind." (3)


Die Larven werden getrocknet, gemahlen und mit UV-Licht behandelt, um den Vitamin-D3-Gehalt des Pulvers zu erhöhen. Das französische Biotechnologieunternehmen möchte damit nach eigener Aussage, eine natürliche, umweltfreundliche Vitamin-D3-Quelle liefern, damit Menschen keine Nahrungsergänzungsmittel mehr nehmen müssen. So informiert das Unternehmen auf seiner Webseite "Nutriearth entwickelt ein innovatives Vitamin D3 aus einer natürlichen und nachhaltigen Bioressource (Tenebrio molitor ). Dieses in seiner ursprünglichen Matrix (Pulver oder Öl) konservierte Vitamin D3 wird durch patentierte Verfahren gewonnen, die seine Biosynthese ermöglichen. Unsere einzigartigen und patentierten Technologien ermöglichen es uns, ein natürliches und nachhaltiges Vitamin D3 anzubieten, das ohne den Einsatz chemischer Synthese- oder Extraktionsprozesse gewonnen wird" (4). Der Anbieter ist der Meinung: "Der Vitamin-D-Markt bietet keine 100 % natürlichen und nachhaltigen Lösungen" (5).


Mit dem Argument der Vitamin-D-Versorgung sollen die europäischen Verbraucher nach Meinung des Unternehmens Nutriearth beim Griff zum Frühstücksbrötchen, Käse, Sonntagskuchen und Teigwaren zu Insektenessern werden. Dabei stellt die Europäische Lebensmittelbehörde (EFTA) fest, dass das Ungezieferpulver keine signifikante Vitamin D3-Quelle darstellt. In Artikel 8 der EU-Verordnung heißt es, dass die Europäische Lebensmittelbehörde EFTA in einem Gutachten darauf hinweist, "[...], dass durch die UV-Behandlung zwar der Vitamin-D3-Gehalt des Pulvers ganzer Larven von Tenebrio molitor erhöht wird, das neuartige Lebensmittel jedoch dennoch keine wesentliche Vitamin-D3-Quelle darstellt. Da jedoch Lebensmittel, die das neuartige Lebensmittel enthalten, letztlich einen Vitamin D-Gehalt aufweisen können, der gemäß Anhang XIII Teil A Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ) als signifikant eingestuft wird, erachtet es die Kommission für angemessen, die Verbraucher über diese Tatsache zu informieren" (6).


Wichtig zu wissen ist es, dass die Kommission das Allergierisiko einräumt und empfiehlt, die Allergenität des Vitamin D3 Ungezieferpulvers zu beobachten. So heißt es in Artikel 9: "Auf der Grundlage einiger weniger veröffentlichter Erkenntnisse zu Lebensmittelallergien im Zusammenhang mit dem Verzehr von Larven von Tenebrio molitor sowie auf der Grundlage von Daten, die nachweisen, dass die Mitglieder des Stammes Arthropoda, zu dem Tenebrio molitor gehört, eine Reihe potenziell allergener Proteine enthalten, kam die Behörde in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass der Verzehr des neuartigen Lebensmittels auch eine Sensibilisierung gegen Proteine der Larven von Tenebrio molitor auslösen kann. Die Behörde empfahl daher, die Allergenität der Larven von Tenebrio molitor weiter zu erforschen" (7).


Aus meiner Sicht ist es unverständlich, warum die EU-Kommission trotz der unklaren Lage das UV-bestrahlte Schädlingspulver für die Verwendung in Lebensmitteln zulässt und darüber hinaus auf spezifische Kennzeichnungsvorschriften verzichtet, so heißt es: "Um der Empfehlung der Behörde nachzukommen, prüft die Kommission derzeit die Möglichkeiten, die nötigen Forschungsarbeiten zur Allergenität von Larven von Tenebrio molitor durchzuführen. Bis zur Bewertung der im Rahmen der Forschung gewonnenen Daten durch die Behörde und in Anbetracht des Umstands, dass nur wenige Daten den Verzehr von Larven von Tenebrio molitor unmittelbar mit Fällen von Primärsensibilisierung und Allergien in Verbindung bringen, ist die Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften bezüglich des Potenzials von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor, eine Primärsensibilisierung auszulösen, in die Verwendungsbedingungen für das neuartige Lebensmittel aufgenommen werden sollten" (8).


Unsere Vorfahren haben sich noch von ehrlichem Getreide und natürlichen Zutaten ernährt, im 21. Jahrhundert sollen nun industriell verarbeitete Insekten unseren Speiseplan "bereichern". Wer kein Risiko eingehen möchte, macht es wie viele zufriedene Käufer und überprüft seine Lebensmitteleinkäufe auf Insektenmehl, Insektenfett und andere Inhaltsstoffe aus Insekten mit der App www.insectinspect.app


Die App kann die Zutatenliste auslesen und bietet daher höchste Trefferquoten

Die App liest den EAN-Code oder die Zutatenliste aus und zeigt unerwünschte Insektenzutaten zuverlässig auf. Und natürlich funktioniert die App auch zur Überprüfung von Hunde- und Katzenfutter auf unerwünschte Insektenbeigaben von Hausgrille, Mehlkäfer, Heuschrecke und Buffalowurm. Die App kann - anders als vergleichbare Apps - die Zutatenliste auslesen und ist daher unabhängig von der Funktionsfähigleit des EAN-Codes. Das ist wichtig, weil sehr viele EAN-Codes nicht in den offiziellen Datenbanken wie bspw. die Open Food Fact hinterlegt sind. Hier greifen vergleichbare Apps ins Leere und zeigen oft ein Fragezeichen an, weil sie die Zutaten nicht auslesen können. InsectInspect.app lässt sie hier nicht im Stich, was besonders bei regional angebotenen Lebensmitteln wichtig ist, da diese in der Regel nicht in offiziellen Datenbanken hinterlegt sind. Die App ist sowohl als iOS, als auch für Androids erhältlich. Auf dieser Webseite finden Sie die Links zum Apple Shop und zu Google Play, wo Sie das Produkt für einen Klenistbetrag erwerben und auf Ihr Smarphone herunterladen können.


Quellen:

(2)DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/89 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2025 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. Abgerufen am 04.02.2025 von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500089.

(3) Ebenda, Artikel 3.

(4) Ursprünge von Nutriearth - Unsere Geschichte. Abgerufen am 03.02.2025 von https://www.nutriearth.fr/a-propos/.

(5) Ebenda.

(6) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/89 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2025 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. Artikel 8. Abgerufen am 04.02.2025 von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500089.

(7) Ebenda, Artikel 9.

(8) Ebenda, Artikel 10.

Bildnachweise:

Grille auf Brot: Lizensiert von Sarah.adobe.stock

Insektenfabrik: Lizensiert von Yiulia.adobe.stock

 
 
 

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