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Insekten in Lebensmitteln

Herzlich Willkommen bei der Insekten Warn App
InsekteninLebensmitteln.com / InsectInspect.app


Liest die Zutatenliste aus und bietet höchste Trefferquoten beim Aufspüren von
Insekten in Lebensmitteln

InsectInspect.app InsekteninLebensmitteln.com

Welchen Nutzen haben Sie von
dieser App?

Welche Insekten dürfen welchen Lebensmitteln beigemischt werden?

InsectInspect.app / Insekten in Lebensmitteln ist die beste Insekten Warn App. Mit dieser App können Sie Ihre bevorzugten Lebensmittel  daraufhin untersuchen, ob der Hersteller Insekten in Form von Pulver, Paste oder anderen Zusatzstoffen beigemischt hat. Diese App bietet - anders als vergleichbare Apps - höchste Trefferquoten, weil sie die Zutatenlisten auslesen kann und nicht darauf angewiesen ist, dass der EAN-Code in einer offiziellen Datenbank hinterlegt ist. 

 

Die App zeigt auf, ob sich Insektenbestandteile bspw. in Cerealien, Backwaren, Schokolade, Chips, Keksen, Pasta, Backmischungen, alternativen Milchprodukten, etc. befinden.

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Darüber hinaus erkennt die App auch Lebensmittelzusatzstoffe aus Insekten, welche in der EU verwendet werden dürfen, bspw. als Lack oder als Farbstoffe. Beispiele dazu sind:

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  • Absonderungen des Lackschildlausweibchens mit der EU-Nr. E904, welche als Schellack eingesetzt werden, um Schokodragees oder Kaugummis zum Glänzen zu bringen.

  • Die Cochenille- bzw. Scharlachschildlaus mit der EU-Nr. E120, deren Absonderungen als roter Lebensmittelfarbstoff verwendet werden.​

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/882 vom 1. Juni 2021 hat die EU-Kommission das Inverkehrbringen getrockneter Mehlwürmer (Mehlkäferlarven) als neuartiges Lebensmittel genehmigt. Mit 2023/5 vom Januar 2023 erlaubt die Europäische Union, dass bestimmten Nahrungsmitteln wie bspw. Cerealien Insektenpulver beigemengt werden darf. Die neuartigen Lebensmittel entstammen bisher vier Insekten:

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  • Mehlkäfer bzw. Gelber Mehlwurm (Tenebrio molitor), im Larvenstadium, ganz getrocknetes Insekt oder als Pulver verarbeitet (seit Juni 2021).

  • Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren, getrocknet (ohne Flügel, ohne Beine) oder pulverförmig verarbeitet (seit November 2021).

  • Hausgrille (Acheta domesticus), im Ganzen gefroren, gefriergetrocknet, pulverförmig verarbeitet (seit Februar 2022). Seit Januar 2023 auch als Zusatzstoff in Form von entfettetem Pulver.

  • Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, oder als Pulver verarbeitet (Januar 2023).

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Ihr Pulver darf unter anderem Müsli-Riegeln, Müsli und Frühstückscerealien, Porridge, Backmischungen, Brot und Brötchen, Nudeln, Keksen, Cracker, Chips, Erdnussflips, Schokolade, Fleisch- und Fleischersatzprodukten und alternativen Milchprodukten beigemischt werden.      

Veganern, Vegetariern, Konsumenten, die mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien zu kämpfen haben, aber auch allen, die kein Ungeziefer in ihre Lebensmitteln beigemischt haben möchten, bietet diese App beim Einkauf großen Nutzen

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